Statuten
1. Name und Sitz
Unter dem Namen "Dorfverein Lurtigen" (nachstehend DVLu genannt) besteht ein parteipolitisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Lurtigen.
2. Zweck
Der Verein DVLu fördert das Dorfleben und ist bestrebt, eine intakte Dorfgemeinschaft zu erhalten.
3. Vereinsjahr
Das Vereinsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
4. Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann erwerben, wer die Zielsetzungen des Dorfvereins unterstützt und die vorliegenden Statuten anerkennt. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Unterzeichnung einer Beitrittserklärung und mit der Aufnahme durch den Vorstand.
5. Austritt
Der Austritt kann schriftlich per Ende eines Kalenderjahres erfolgen. Wer seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt, kann durch die Generalversammlung ausgeschlossen werden. Mitglieder, die dem Verein in grober Weise zuwiderhandeln, können auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung mit Mehrheitsbeschluss ausgeschlossen werden.
6. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
a) die Generalversammlung
b) der Vorstand
c) die Revisionsstelle
7. Die Generalversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich im ersten Quartal statt. Zur Generalversammlung werden die Mitglieder mindestens zwei Wochen zum voraus unter Beilage der Traktandenliste schriftlich eingeladen
Die Generalversammlung hat die folgenden Aufgaben:
- Genehmigung Jahresbericht
- Genehmigung Jahresrechnung
- Genehmigung Jahresprogramm
- Festsetzung Mitgliederbeitrag
- Genehmigung Budget
- Wahl bzw. Abwahl des Präsidenten
- Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes
- Wahl bzw. Abwahl der Revisionsstelle
- Ausschluss von Mitgliedern gemäß Art. 5
- Festsetzung und Änderung der Statuten
Die Beschlüsse der Generalversammlung werden mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichstand hat der Präsident den Stichentscheid. In dringenden Fällen kann der Vorstand oder ein Fünftel der eingeschriebenen Mitglieder eine außerordentliche Generalversammlung einberufen. Über Geschäfte, die nicht in den Traktanden aufgeführt sind, darf nicht Beschluss gefasst werden. Anträge sind spätestens 7 Tage vor der Generalversammlung schriftlich an den Vorstand zu richten.
8. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Der Vorstand ist das ausführende Organ des Vereins. Er erledigt die laufenden
Geschäfte, bereitet die Versammlungen vor und vertritt den Verein nach außen. Aktionen und Publikationen, welche unter dem Vereinsnamen laufen, sind dem Vorstand vorerst zur Genehmigung zu unterbreiten. Der Vorstand kann Arbeitsgruppen einsetzen.
9. Die Revisionsstelle
Die Revisionsstelle kann aus einem oder mehreren Revisoren bestehen. Die Revisionsstelle hat die Jahresrechnung zu prüfen. Sie erstattet der Generalversammlung jährlich einen Bericht über den Befund ihrer Revision.
10. Amtsdauer der Organe
Die Organe Vorstand und Revisionsstelle werden für zwei Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist für weitere vier Amtsperioden möglich.
11. Finanzen
Die finanziellen Mittel des DVLu werden aus Mitgliederbeiträgen, Überschüssen aus Veranstaltungen, Spenden, Gönnerbeiträgen und anderen Mitteln geäufnet. Das Geschäfts- und Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr. Die Rechnungsführung ist die Sache des Vorstandes. Er legt jährlich der Generalversammlung einen Rechnungsabschluss und einen Voranschlag (Budget) zur Genehmigung vor.
12. Haftung
Für die Verbindlichkeiten gegenüber Dritten haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder für die Verbindlichkeiten des Vereins ist ausgeschlossen.
13. Statutenänderung
Statutenänderungen können nur von der Generalversammlung beschlossen werden. Notwendig ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.
14. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann jederzeit durch Beschluss der Generalversammlung mit der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder herbeigeführt werden. Im Falle einer Auflösung des Vereins entscheidet die Generalversammlung über das Vereinsvermögen. Eine Verteilung des Vereinsvermögens an die Mitglieder ist ausgeschlossen.
15. Inkrafttreten
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 02. Mai 2014 angenommen
und treten ab sofort in Kraft.
Soweit der Text der Vereinsstatuten nur die neutrale oder männliche Personenform aufweist, schliesst diese immer sowohl weibliche als auch männliche Personen ein.